Beratungsstellenleiterin
Steuerfachwirtin Anneliese Karin Walb

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Fristen & Termine

Wenn Sie zu lange mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung warten,
müssen Sie mit empfindlichen Versäumniszuschlägen rechnen.

Für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie
normalerweise Zeit bis zum 31.Mai des Folgejahres.

Für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen verlängert sich die Abgabefrist automatisch vom 31.05. auf 31.12.

Die Abgabefrist der freiwilligen Steuererklärung beträgt 4 Jahre.
Diese Frist ist gültig ab der Steuererklärung 2005.

Wenn Sie mehr über die wichtigsten Fristenregelungen wissen wollen,
dann rufen Sie uns an oder senden uns ein e-mail über unser
Kontaktformular.

Wir sind immer gerne für Sie da!